Allgemeine Geschäftsbedingungen 
- Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum ist.
- Der Tierhalter hat die Betreiberin der Tierpension frühzeitig vor Abgabe des Tieres über bekannte Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen sowie besondere charakterliche Eigenschaften zu informieren.
Ist das Tier am Abgabetag offensichtlich gesundheitlich beeinträchtigt (krank, verletzt oder frisch operiert), ohne das die Tierpension im Vorfeld darüber informiert wurde, kann die Aufnahme verweigert werden. Die Ausfallkosten werden dem Tierbesitzer in voller Höhe in Rechnung gestellt.
- Katzen müssen aktuell gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und
Tollwut (bei Freigängern) geimpft, sowie mit einem aktiven Schutz gegen innere und äußere Parasiten versehen sein.
Der gültige Impfausweis ist zu hinterlegen.
- Tiere mit Parasitenbefall sowie geschlechtsreife, unkastrierte Katzen werden nicht aufgenommen.
- Kaninchen, Nager und Vögel sind in ihren eigenen Käfigen (keine Außenställe)
mitzubringen.
- Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes verletzen oder ableben, so können vom Eigentümer keine wie auch immer gearteten Ansprüche an den Betreiber der Tierpension gestellt werden.
Die Haftung der verwahrenden Kleintierpension wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Wird während der Verweildauer eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet, sind alle damit verbundenen Kosten (Tierarztrechnung, Km-Geld und Aufwandsvergütung) vom Eigentümer zu tragen. Behandelnder Tierarzt ist der Haustierarzt der Tierpension. Falls erforderlich, wird das Tier auf Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik überstellt.
- Etwaige Schäden, die das Haustier während seines Aufenthaltes in der Tierpension verursacht, gehen zu Lasten des Eigentümers. Für Schäden an Gegenständen die der Tiereigentümer mit in die Pension bringt (z.B. Körbchen, Decken, usw.), wird keine Haftung übernommen.
- Stornierungen durch den Kunden werden nur bis 30 Tage vor Beginn des Pensionsaufenthaltes kostenlos berücksichtigt.
- Bei einer Stornierung zwischen dem 30. und 15. Tag vor Beginn des Aufenthaltes werden 25%, bei Stornierungen zwischen dem 14. und 8.Tag 50% und anschließend 100% der ursprünglichen Betreuungskosten fällig.
- Wird der Pensionsaufenthalt durch den Besitzer vorzeitig beendet, werden trotzdem die Betreuungskosten für den ursprünglich vereinbarten Zeitraum in Rechnung gestellt.
- Bring- und Abholtag gelten jeweils als volle Pensionstage.
- Die Kleintierpension behält sich in Fällen höherer Gewalt oder anderen, nicht von der Pension zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Pensionsvertrages unmöglich machen, ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Bei einem berechtigten Rücktritt der Kleintierpension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
- Beim erstmaligen Aufenthalt in der Tierpension sind 50% der Gesamtkosten im Voraus zu bezahlen, der Restbetrag bei Abholung des Tieres.
- Ist das Tier, ohne erneute Absprache, zwei Wochen nach dem
vereinbarten Termin nicht abgeholt worden, kann es vom Betreiber der Tierpension einem Tierschutzverein oder
einer geeigneten Privatperson übergeben werden. Die bis dahin angefallenen sowie weiter entstehende Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
Betreuung im eigenen Zuhause (Homesitting)
Bei der Betreuung
von Tieren im eigenen Umfeld gelten folgende Punkte:
- Der Tierhalter hat die Betreiberin der Tierpension über bekannte Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen sowie besondere charakterliche Eigenschaften des/der zu betreuenden Tieres/Tiere zu informieren.
- Wird während der Verweildauer eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet, sind alle damit verbundenen Kosten (Tierarztrechnung, Km-Geld und Aufwandsvergütung) vom Eigentümer zu tragen. Behandelnder Tierarzt ist der Haustierarzt der Tierpension. Falls erforderlich, wird das Tier auf Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik überstellt.
- Sollte sich das Tier während des Betreuungszeitraumes verletzen
oder ableben, so können vom Eigentümer keine wie auch immer gearteten Ansprüche an den Betreiber
der Tierpension gestellt werden.
Die Haftung der verwahrenden Kleintierpension wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Etwaige Schäden, die das Haustier während seines Aufenthaltes in
der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus verursacht, gehen zu Lasten des Eigentümers. Die Haftung der betreuenden Kleintierpension wird ausdrücklich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten sind im Voraus zu bezahlen,
der Restbetrag bei Beendigung der Betreuungszeit.
- Der Umfang der Betreuung wird im jeweiligen Pensionsvertrag individuell geregelt.